Kontakt
Wann und wo
spielen wir
Spielabend
montags
17.00 - 19.00 Uhr
Training, auch ohne Mitgliedschaft im Verein.
19.30 - 24.00 Uhr
Übungsabende
Begegnungsstätte Bürgerpark
Immenweg 5
30827 Garbsen
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Hygiene- und Schutzkonzept des Schachvereins Berenbostel | |
1. Ein- und Ausgangsregelung |
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Der Ein- und Ausgangsbereich ist immer nur von einer Person gleichzeitig zu betreten.
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2. Hygienevorschriften |
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Im Eingangsbereich ist ein Desinfektionsspender.
Beim Betreten des Sozialzentrums sind nach Möglichkeit die Hände zu desinfizieren.
In der Küche ist besonders darauf zu achten, dass die Hygienevorschriften eingehalten werden.
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3. Abstandsregelung |
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Es ist ein Mindestabstand von 1,50 Meter einzuhalten. Kann dieser nicht eingehalten werden, muss eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
Jeder Besucher hat, sofern er nicht sitzt, grundsätzlich eine medizinische Mund-Nasenbedeckung zu tragen, soweit er nicht befreit ist.
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4. Lüftung |
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Der Veranstaltungsraum ist alle 20 Minuten für 3-5 Minuten durch Stoß- oder Querlüftung zu lüften.
Vor und nach jeder Veranstaltung ist zu lüften.
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5. Dokumentation |
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Die Teilnehmer einer Veranstaltung müssen dokumentiert werden.
Hierzu ist die Anwesenheitsliste zu verwenden.
Die Kontaktlisten sind nach Ende der Veranstaltung für 3 Wochen aufzubewahren und auf Verlangen dem Gesundheitsamt vorzulegen. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist sind diese zu vernichten.
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6. Max. Personenzahl |
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Aufgrund des Abstandsgebots gilt im Versammlungsraum eine maximale Personenzahl von 16 Personen. In den jeweiligen Gruppenräumen gilt eine maximale Personenzahl von jeweils 4 Personen.
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7. Spielbetrieb |
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Es ist über die Längsseite des Tisches zu spielen. Beim Verlassen des Spieltisches ist eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
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8. Benennung einer verantwortlichen Person | |
Horst Furmann, Dorfstraße 13, 30827 Garbsen und
Heino Müller, Adolf-Reichwein-Str. 6, 30823 Garbsen
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9. Mitteilungspflicht |
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Soweit bei einer Besucherin oder eines Besuchers des Sozialzentrum ein begründeter Verdacht einer Covid 19-Erkrankung besteht bzw. ärztlich bestätig ist, obliegt der verantwortlichen Person die Meldepflicht gegenüber dem Gesundheitsamt der Region Hannover (Tel.: 0511/616 -43 434). Zudem muss die Stadt Garbsen, Abteilungsleitung Soziale Angelegenheiten, Beratung und Senioren, Herr Kosel oder Vertretung im Amt (E-Mail: soziale.dienste@garbsen.de, Tel.: 05317/707-289), unverzüglich informiert werden. |